Kinderverwaltung in AGIL Zeit? Kein Problem!
Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht. Unter anderem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen.
Mit AGIL Zeit können Sie ab der Version 4.0.5.136 den Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern für die Pflegeversicherung (PUEG) hinterlegen und an die zuständige Stelle weiterleiten. Klicken Sie das nachfolgende Video an, um mehr über die Kinderverwaltung zu erfahren.
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung derzeit nur über Datev Lohn und Gehalt funktioniert.
AGIL ist, wer AGIL hat.